1. Präambel und Rechtsgrundlage
Unsere Schule ist ein Ort des Lernens, der Gemeinschaft und des respektvollen Miteinanders.
Alle am Schulleben Beteiligten tragen Verantwortung für ein sicheres, geordnetes und wertschätzendes Schulklima.
Grundlage dieser Schulordnung ist das Schulgesetz für Baden-Württemberg (§§ 23, 90 SchG BW).
2. Rechte und Pflichten
Rechte
- Jedes Kind hat das Recht auf ungestörtes Lernen und Spielen.
- Lehrkräfte haben das Recht, ihren Unterricht ungestört zu erteilen.
- Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben Anspruch auf einen respektvollen und gewaltfreien Umgang.
Pflichten
- Den Anweisungen der Lehrkräfte und sonstigen Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten.
- Wir übernehmen Verantwortung für unser Verhalten, und tragen zu einem friedlichen Schulklima bei.
3. Verhalten im Schulalltag
Lernvoraussetzungen
- Das Schulgelände wird vor der ersten Unterrichtsstunde ab 7.30 Uhr geöffnet. Ab diesem Zeitpunkt wird Aufsicht gewährleistet.
- Die Schülerinnen und Schüler sollen vor 7.30 Uhr nicht auf dem Schulgelände erscheinen.
- Zur zweiten Stunde ist ein Ankommen der Schülerinnen und Schüler nicht vor 8.25 Uhr vorgesehen.
- Wir kommen ausgeruht und vorbereitet zur Schule.
- Wir bringen die notwendigen Arbeitsmaterialien vollständig mit.
- Wir erscheinen pünktlich und sind spätestens fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn im Schulhaus.
Unterricht und Arbeitsverhalten
- Zu Unterrichtsbeginn sitzen wir arbeitsbereit an unserem Platz.
- Wir hören einander zu und unterbrechen niemanden.
- Wenn wir sprechen möchten, melden wir uns.
- Während des Unterrichts verlassen wir den Raum nur in dringenden Ausnahmefällen.
- Essen und Trinken ist in der Regel den Pausen vorbehalten.
Verhalten auf dem Schulgelände
- Wir bewegen uns im Schulhaus langsam und leise.
- Wir halten Klassenzimmer, Flure, Toiletten, Turnhalle und Schulhof sauber.
- Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.
- Während der Pausen nutzen wir die vorgesehenen Bereiche.
- Nach dem Pausenzeichen stellen wir uns geordnet am Platz unserer Klasse auf.
- Wir halten uns an die im Unterricht geltenden Klassen- und Fachregeln.
4. Sicherheit und Schutz
- Unsere Schule ist ein gewaltfreier Raum. Körperliche, seelische oder verbale Gewalt wird nicht geduldet.
- Konflikte werden gewaltfrei und respektvoll mit Worten gelöst.
- Bei anhaltenden oder schwerwiegenden Konflikten wenden wir uns an eine Lehrkraft, eine Aufsichtsperson oder an die Schulsozialarbeit.
- Gegenstände, die andere gefährden können, dürfen nicht mitgebracht oder benutzt werden.
- Den Anweisungen der Aufsichtspersonen ist im Interesse der Sicherheit Folge zu leisten.
5. Eigentum und Materialien
- Wir behandeln unsere eigenen Materialien sowie die anderer sorgfältig.
- Mit ausgeliehenen Schulbüchern gehen wir verantwortungsbewusst um; sie erhalten einen Schutzumschlag und werden nicht beschriftet.
- Entstandene Schäden sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.
- Ausgeliehene Spielgeräte werden verantwortungsvoll behandelt und ordnungsgemäß zurückgegeben. Die Ausleihe erfolgt gemäß dem schulinternen Ausleihsystem.
6. Nutzungsordnung für digitale mobile Endgeräte
6.1 Präambel
Unsere Schule ist ein geschützter Lern- und Lebensraum.
Private digitale mobile Endgeräte sind für den Unterrichtsalltag in unserer Grundschule grundsätzlich nicht erforderlich und können Konzentration und soziales Miteinander beeinträchtigen.
Wir schaffen daher einen klaren, altersangemessenen Rahmen.
6.2 Geltungsbereich
Diese Regelung gilt für alle Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes (§ 23 Abs. 2b SchG BW).
6.3 Definition
Digitale mobile Endgeräte sind insbesondere Smartphones, Smartwatches, Tablets und vergleichbare Geräte mit Kommunikations- oder Aufnahmefunktion.
6.4 Grundsatz
Die Nutzung privat mitgebrachter digitaler mobiler Endgeräte ist im Unterricht, in den Pausen und auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich nicht gestattet.
Die Geräte müssen ausgeschaltet oder im Flug-/Schulmodus und nicht sichtbar in der Schultasche aufbewahrt werden.
Die pädagogisch angeleitete Medienarbeit mit schulischen Geräten bleibt hiervon unberührt.
6.5 Ausnahmen
Eine Nutzung ist nur zulässig:
- bei akuten Notfällen
- bei medizinischer Notwendigkeit
- mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft oder Aufsicht
6.6 Aufbewahrung und Verantwortung
Für mitgebrachte Geräte tragen die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte die Verantwortung.
6.7 Regelverstöße
Bei Verstößen erfolgt zunächst ein pädagogisches Gespräch.
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen können weitere pädagogische Maßnahmen folgen.
Das Gerät kann vorübergehend bis zum Unterrichtsende eingezogen werden.
Bei wiederholten Verstößen erfolgt die Herausgabe an die Erziehungsberechtigten.
Eine Durchsicht privater Inhalte erfolgt nicht.
7. Maßnahmen bei Regelverstößen
Bei Verstößen gegen diese Schulordnung erfolgen zunächst pädagogische Maßnahmen.
Diese sind im schulischen Interventionsplan definiert.
Die Erziehungsberechtigten werden regelmäßig über Regelverstöße informiert.
Sollten die pädagogischen Maßnahmen dauerhaft keine Wirkung zeigen, können auch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 90 SchG BW ergriffen werden.
8. Inkrafttreten
Diese Schulordnung tritt nach Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz und Zustimmung der Schulkonferenz am 28.04.2026 in Kraft.
Sie wird regelmäßig überprüft.